Untersuchungen
Elektroakupunktur nach Voll (EAV)
Die EAV ist ein Diagnose- und Therapieverfahren, das von dem Physiker und Arzt Dr. Reinhold Voll Ende der fünfziger Jahre entwickelt wurde. Dabei werden Zellpotentiale vorwiegend an Akupunkturpunkten der Hände und Füße gemessen. Die Höhe der elektrischen Potentiale und die Potentialstabilität (sog. Zeigerabfall) geben Auskunft über den physiologischen Funktionszustand der zugehörigen Organsysteme. So kann man sehr zuverlässig Entzündungen, degenerative Erkrankungen und Giftbelastungen austesten. Der große Vorteil dieser Meßmethode liegt einerseits in der Vergleichbarkeit der Messungen im zeitlichen Verlauf, d.h. Krankheitsentwicklungen können beobachtet werden. Andererseits kann man gleichzeitig Medikamente austesten, die eine Verbesserung der Messwerte herbeiführen, d.h. eine gezielte Therapiesteuerung mit getesteten Medikamenten ist durchführbar. In der Regel handelt es sich dabei um Homöopathika, Nosoden (homöopathische Verdünnungen von Zellpräparaten oder inaktivierten Krankheitserregern) oder Phytotherapeutika (Pflanzenheilmittel). Unerläßlich ist die EAV bei der sog. Herddiagnostik, wenn beispielsweise Energieblockaden im Körper vorliegen in Form von chron. entzündlichen Eiterherden (z. B. Kieferhöhle, Stirnhöhle, eitrige Zahnwurzel, Eiterzyste, u. ä.), aber auch in Form von Giftbelastungen, wie beispielsweise durch Schwermetalle oder Pflanzenschutzmittel und ähnliche Chemikalien (z. B. Amalgam, Blei, Kupfer, DDT, Cadmium, usw.).
Organisatorische Informationen:
In der Regel sind eine Erstuntersuchung und 1 bis 2 Kontrolluntersuchungen notwendig.
- Die Erstuntersuchung dauert zwischen. 20 bis 40 Min. — diese führe ich meist vormittags durch.
- Die Kontrolluntersuchung(en) findet nach ca. 6 Wochen statt und dient u. a. einer etwaigen Optimierung Ihres Ausleitungs- und Genesungsprozesses. Für diesen Termin sollten Sie zwischen 5 bis 10 Min. einplanen.
Wichtig:
- Sie sollten ausgeruht zu diesen Terminen erscheinen.
- Zudem dürfen Sie an den Untersuchungstagen keine Genussmittel (wie Kaffee, Schwarztee, Alkohol, Nikotin, Zucker) zu sich genommen haben.
- Erlaubt ist leichtes Essen, stilles Wasser und Kräutertee!
Falls Ihrerseits noch Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an mich bzw. an mein Praxisteam.
Ihr Dr. Joachim Bandlow
